Den letzten Weg selbst bestimmen: mit einer Patientenverfügung

Wir denken ungern über unseren eigenen Tod nach und noch weniger daran, wie wir sterben möchten – besonders in jungen Jahren. Rauben ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung die Fähigkeit, uns mitzuteilen und Entscheidungen zu treffen, muss das meist einer der Angehörigen übernehmen. Damit diese wissen, wie sie unserem Willen entsprechend handeln sollen, gibt es die Patientenverfügung.

Leben in Leid oder sterben in Frieden

Anni Leipold* hat seit 2002 die Patientenverfügungen ihrer Tante Rosa und ihres Onkels Fritz aufbewahrt. Dass es ratsam ist, für sich auch eine abzuschließen, wurde ihr 2011 bewusst, als eine der beiden Verfügungen zum Einsatz kam.

Ihr Onkel war bereits über 90 Jahre alt, als er eine Gehirnblutung erlitt. Er wurde bettlägerig und war nicht mehr ansprechbar. Doch er war ein Kämpfer, liebte das Leben und wollte lebensverlängernde Maßnahmen. Als es um die Anbringung einer Magensonde ging, musste Anni entscheiden. Sie wusste, dass eine OP in seinem Alter und Gesundheitszustand ein Risiko darstellt. Soll er nun die Magensonde bekommen, weiterleben und im schlimmsten Fall als Pflegefall enden oder eben nicht operiert werden und somit sterben?

Als schließlich der Anruf kam, Onkel Fritz habe das Bewusstsein wiedererlangt, fiel der Rentnerin ein Stein vom Herzen: „Ich hatte ‘ne Scheißangst, es entscheiden zu müssen“, so die 82-Jährige. Ihr Onkel konnte letztendlich der OP selbst zustimmen. Nach einigen Tagen verschlechterte sich der Zustand ihres Onkels und er verstarb. Dieses Erlebnis hat sie zum Nachdenken gebracht. Den Schritt, selbst vorzusorgen, ging Anni Leipold allerdings erst 2016. Nach einer schweren Erkrankung musste sie sich ebenfalls einer Operation unterziehen. Für den Fall, dass es zu Komplikationen kommt, führte sie mit einem Arzt und einer Krankenschwester ein Gespräch über weitere medizinische Maßnahmen. Auf Basis dieser Beratung ließ Anni eine entsprechende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von einer Notarin aufsetzen.

So sehr eine entsprechende Vorsorge im Ernstfall helfen kann, so besteht dennoch bei vielen Menschen eine gewisse Unklarheit bei diesem Thema. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fragen beantworten.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung (PV) ist ein Dokument, welches den weiteren Behandlungsverlauf regelt, falls ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann – beispielsweise bei Koma-Patienten. Es können konkret medizinische Behandlungsmaßnahmen gefordert, eingeschränkt oder abgelehnt werden. Ist in der PV festgelegt, dass keine künstliche Beatmung/Ernährung, Dialyse oder Wiederbelebung gewünscht wird, so sind Ärzte dazu verpflichtet, diesem Wunsch zu entsprechen. Dies wurde am 1. September 2009 gesetzlich verankert.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person beauftragt, die sich um rechtliche Belange (z. B. Behördengänge, Versicherungs- und Finanzangelegenheiten) kümmert. Wichtig hierbei ist, dass der Bevollmächtigte nicht vom Gericht bestellt wird und daher diesem auch keine Rechenschaft abgeben muss. Besteht der Wunsch, dass der Betreuer vom Gericht beaufsichtigt wird, muss hier eine Betreuungsverfügung erlassen werden.

Wie wird eine Patientenverfügung erstellt?

Der Hausarzt hilft beim Aufsetzen der PV und informiert über die Möglichkeiten und die Tragweite der Entscheidungen. Am Ende wird die Patientenverfügung von Patient und Arzt unterzeichnet, um sozusagen rechtskräftig zu werden. Es ist wichtig, sich vorher Gedanken zu machen, was man selber möchte oder nicht. Um das herauszufinden, sollte man mehr als nur fünf Minuten dafür investieren. Es sind Entscheidungen, die persönliche Werte, Weltanschauung und Moral umfassen. Daher lieber nichts überstürzen. Andere Sichtweisen können ebenfalls bei dem Entscheidungsprozess hilfreich sein. Es bietet sich an, mit Familie und/oder Freunden darüber zu sprechen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine PV aufzusetzen?

Unterschrift auf Patientenverfügung

Eine PV kann ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Des Weiteren empfiehlt es sich, sie dann aufzusetzen, wenn keine Erkrankung vorliegt. So wird gewährleistet, dass die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen objektiv getroffen wird.

Ist eine Patientenverfügung gleichzusetzen mit Sterbehilfe?

Nein. Im Gegenteil. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Eine PV ändert nichts daran. Selbst dann nicht, wenn ein Patient dies wünscht. „Die Autonomie des Patienten steht zwar ganz oben in der medizinischen Ethik,” so Dr. Gerhard Schanzer, ehemaliger Palliativmediziner im Ansbacher Klinikum, „jedoch dürfen wir nicht gebeten werden, die Giftspritze zu setzen. Man stirbt also keine Sekunde früher als nötig”, versichert der Mediziner.

Ist eine Patientenverfügung widerrufbar?

Die Entscheidungen, die in der PV getroffen werden, sind nicht in Stein gemeißelt. Es ist sogar ratsam, in regelmäßigen Abständen (z. B. einmal im Jahr) einen Blick darauf zu werfen, um etwaige Abänderungen vorzunehmen oder sie für sich nochmal zu bestätigen.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Dr. SchanzerWer sich entschließt, eine Patientenverfügung zu erstellen, der findet kostenlose Vordrucke im Internet. Ist man sich unsicher, wie im Ernstfall verfahren werden soll, bietet sich eine Beratung beim Hausarzt an. Dieser stellt, wenn nötig, das entsprechende Formular zur Verfügung und bespricht medizinische Möglichkeiten und Maßnahmen. Hier sei nochmals erwähnt, dass die Entscheidungen jederzeit von einem selbst abgeändert werden können. Für das Formular und die Beratung können Kosten anfallen. Ob und wie viel ein Arzt dafür verlangt, ist unterschiedlich. Zusätzlich kann ein Notar die PV beglaubigen und aufbewahren. Die Kosten hierfür variieren ebenfalls stark. Wichtiger als eine notarielle Beglaubigung sei laut Dr. Schanzer, dass man im Ernstfall schnell an die Patientenverfügung herankomme.

Pflegefall – nein danke

Anni Leipold hat für sich beschlossen, dass sie dem Alptraum Pflegefall entgehen will. „Ich möchte kein lebender Leichnam werden“, bekräftigt die Rentnerin. Sollte sie einmal bettlägerig und dement werden, würde sie den Tod vorziehen. Vor allem, da sie unverheiratet und kinderlos ist. „Es würde niemand kommen und es braucht mich auch keiner mehr. Darauf kann ich verzichten.“


*Name von der Redaktion geändert

Jan Degner

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