Neues Gesetz gegen Legal Highs

Herstellern und Dealern von neuen psychoaktiven Stoffen geht es an den Kragen. Ein neues Gesetz soll helfen, sogenannte „Legal Highs“ und die Rauschgiftkriminalität in Deutschland stärker zu bekämpfen.

Wenn ihr euch heutzutage informieren oder etwas kaufen wollt, lautet die erste Anlaufstelle meistens Google, Bing oder Ask. Im World Wide Web lässt sich praktisch alles aufstöbern. Wirklich alles! Selbst Drogen sind ohne weitere Probleme im Internet zu erwerben. Besonders beliebt, weil einfach und günstig zu bekommen, sind die sogenannten Legal Highs. Diese sind unter Suchbegriffen wie Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer zu finden und können selbst von Minderjährigen bestellt werden.

Damit ist nun Schluss. Am 26. November 2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten – das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Dieses stellt laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeskriminalamts und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung „den Strafverfolgungsbehörden neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.“ Erstmals sind durch das NpSG ganze Stoffgruppen verboten. Somit ist es den Herstellern der Legal Highs nicht mehr möglich, einen neuen und nicht verbotenen Stoff zu synthetisieren und legal zu verbreiten.

Warum Legal Highs gefährlich sind

Als „längst überfällig“ beschreibt der Polizeibeamte Thomas Ackermann das NpSG. Seit Anfang September 2016 ist er einer von drei Beamten, die im Landkreis Ansbach Präventionsarbeit in den Bereichen Cybermobbing, Drogen und Gewalt leisten. Im Jahr 2015 sind in Deutschland 39 Menschen an den Folgen des Legal Highs-Konsums gestorben. Was sie so gefährlich macht, ist das nicht einheitliche Mischverhältnis. Rund 100 Stoffe sind die Ausgangsbasis dieser synthetischen Drogen, die in mehr als 500 Mischungen im Umlauf sind. Daher kann jede Kapsel, Räucherware oder Kräutermischung eine andere Stärke und (Neben-)Wirkung haben. „Wer es nimmt, macht sich zum Versuchskaninchen“, so der 53-jährige Kriminalhauptkommissar. Bei einer Überdosis oder Nebenwirkung erschweren die unterschiedlichen Zusammensetzungen der Legal Highs es den Rettungskräften, gezielt zu helfen. Dies kann im schlimmsten Fall zum Tod des Konsumenten führen. Allein 2016 sind in Deutschland 98 Menschen an den Folgen des Konsums dieser Designerdrogen gestorben, 40 davon in Bayern. Bis Mitte dieses Jahres gab es bereits 144 Drogentote in Bayern. Die Zahl der Drogenopfer nimmt in Deutschland seit Jahren zu.

Konsum und seine Folgen

Ein ähnliches Schicksal traf zwei Freunde von Marcel Krug. Der 21-jährige Kommissionierer aus Fürth hat selbst über mehrere Jahre verschiedene Drogen konsumiert, darunter sämtliche Legal Highs-Kräutermischungen. Einer seiner Freunde hat eine Mischung geraucht und die Wirkung unterschätzt.

Der junge Ansbacher starb mit nur 19 Jahren an Herzversagen. Einem anderen ist die Lunge kollabiert und er starb allein in seiner Wohnung. „Das war schon ein Denkanstoß für mich“, erinnert sich Krug. Der junge Mann hat zum Glück selbst keine ernsten Nebenwirkungen erfahren. Dennoch ist Marcel heute clean.

2014 ist er mit sechs Kilogramm Marihuana erwischt worden und bekam eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

„Die Haft“, so Marcel, „hat mich wachgerüttelt.“ Wegen guter Führung konnte er im Januar 2017 das Gefängnis verlassen – jedoch unter Auflagen.

Was bringt ein Legal Highs-Verbot?

Wie viel das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bringt, wird die Zukunft zeigen. Nicht immer haben Verbote die gewünschte Wirkung. So hatte beispielsweise die Prohibition den Schwarzmarkthandel mit Alkohol gestärkt. Besonders wenn es darum geht, Substanzen auszuprobieren, die Einfluss auf die Wahrnehmung haben, ist die Neugier oft stärker als jede Präventionsarbeit oder gar ein Verbot. Aus eigener Erfahrung weiß Marcel Krug, „dass man ebenso gegen eine Wand reden kann.“ Bei seinem eigenen Kind würde er dennoch alles tun, um es vom Konsum abzuhalten. „Letztendlich“, Marcel weiter, „kommt es auf jeden selbst an, was er aus den Informationen und seinem Leben macht.“

Für Hilfesuchende

Für weitere Fragen und Hilfe bei Suchtproblemen ist das Mudra-Team in Nürnberg eine gute Anlaufstelle. Für Jugendliche ist dort die Abteilung Enterprise zuständig.

In der Rothenburger Str. 33 (Erdgeschoss) findet dort jeden Montag von 16 Uhr bis 18 Uhr und donnerstags von 12 Uhr bis 14 Uhr eine offene Sprechstunde statt. Telefonisch erreicht Ihr das Team unter: 0911 / 8150 160

Jan Degner

Badesalz, Betäubungsmittelgesetz, BtMG, Drogen, Drogenopfer, Drogentote, Enterprise Nürnberg, Gesetz gegen Legal Highs, Jan Degner, Kräutermischung, Legal Highs, Mudra Nürnberg, Neue psychoaktive Stoffe, NpSG, Polizei Ansbach, Präventionsarbeit, Thomas Ackermann

Ähnliche Beiträge